Widerrufsmöglichkeit
Zum 19. Juni 2026 ist eine wichtige Neuerung im Verbraucherrecht für den Online-Handel in Kraft getreten, nämlich die verpflichtende Bereitstellung einer elektronischen Widerrufsfunktion. Die Richtlinie 2002/65/EG über den Fernabsatz von Finanzdienstleistungen an Verbraucher legt Verbraucherschutzvorschriften fest, die den freien Verkehr von Finanzdienstleistungen im europäischen Binnenmarkt gewährleisten sollen.
Widerruf bei Mademann und Kollegen
Zum Widerruf des Vermögensverwaltungsvertrages nutzen Sie bitte dieses Formular.