24. April 2023
4,2 Minuten

Nießbrauchdepot

Wie Sie mit dem Nießbrauchdepot heute schon an Morgen denken

Was ist ein Nießbrauchdepot?
Bei einem Nießbrauchdepot überträgt der Schenkende (Nießbrauchnehmer) Liquidität und/oder Wertpapier, wie z. B. ETFs, Fonds, aber auch Anleihen und Einzelaktien, an den Beschenkten (Nießbrauchgeber). Dies bedeutet, dass der Nießbrauchnehmer die Erträge aus dem Wertpapierdepot nutzen kann, aber die Wertpapiere nicht selber besitzt oder darüber verfügen kann. Ein Nießbrauchdepot kann für verschiedene Zwecke genutzt werden, zum Beispiel um Vermögen an die nächste Generation weiterzugeben, ohne die Kontrolle darüber zu verlieren oder um das Einkommen im Alter zu sichern, ohne das Vermögen selbst aufgeben zu müssen. Sollte es unverhofft zum Todesfall des Nießbrauchnehmers vor dem Ableben des Nießbrauchgebers kommen, verfügt der Depotinhaber ab sofort uneingeschränkt eigenständig.

Wie läuft die Einrichtung eines Nießbrauchdepots ab?

Sie sprechen mit uns über eine vorteilhafte Generationenplanung oder der Option der Einrichtung eines Nießbrauchdepots. Nach Rücksprache mit Ihrem Steuerberater wird mit einem Fachanwalt ein Nießbrauchvertrag aufgesetzt. Dem Finanzamt muss nun dargelegt werden, wie hoch die Erträge in der Vergangenheit waren, oder, sofern Liquidität übertragen wird, wie hoch die Erträge zukünftig voraussichtlich sein werden. Nachdem das Finanzamt die steuerbegünstigte Schenkung akzeptiert hat, wird das Wertpapiervermögen in ein neues Depot des Begünstigten übertragen, während die Erträge weiter an den Schenkenden gehen. Die Vermögensverwaltung verbleibt bei Mademann und Kollegen.

Kapitalwert des Nießbrauchs nicht unterschätzen

Bei der Übertragung eines Wertpapierdepots mit einem Vorbehaltsnießbrauch, darf ein Kind beim Finanzamt nicht nur den Freibetrag in Höhe von 400.000 Euro für die Schenkung, sondern weiteres darüber hinaus geltend machen. Der Gedanke dahinter ist einfach. Wer Zinsen, Dividenden und Co. nicht nutzen kann, dem bringt das geschenkte Vermögen unter dem Strich weniger. Deswegen wird der Wert des Nießbrauchs pro Jahr bestimmt und entsprechend der statistischen Lebenserwartung des Schenkenden durch einen von Alter und Geschlecht abhängigen Multiplikator hochgerechnet (sogenannter „Vervielfältiger“). Auf diese Summe muss das Kind aus dem Beispiel wahrscheinlich bis zum Tod des Schenkenden verzichten. Deswegen wird der Betrag vom übertragenen Vermögenswert abgezogen und unterliegt nicht der Schenkungssteuer.

Millionenvermögen steuerfrei übertragen

Angenommen der jährliche Ertrag des Wertpapiervermögens von 1.000.000 Euro liegt bei 5 %, dann sind das 50.000 Euro p. a. Laut Vorgabe des Bundesfinanzministeriums darf dieser Ertrag zum Beispiel im Jahr 2023, bei einem 63-jährigen männlichen Schenker, mit dem Vervielfältiger 12,042 multipliziert werden. Damit liegt der hochgerechnete Kapitalwert des Nießbrauchs bei 602.100 Euro und kann von der Million Euro schon bei der Übertragung abgezogen werden. Die restlichen 397.900 Euro liegen im Rahmen des persönlichen Freibetrages. Das Kind muss für den Vermögensübertrag also keinen Cent Steuern zahlen. Einen gesetzlichen Haken gibt es allerdings, sollte der Vater nicht noch mindestens sieben Jahre leben, wird rückwirkend nicht der statistisch hochgerechnete Kapitalwert des Nießbrauchs angesetzt, sondern die bis dahin angefallene Summe. Dann sind Steuern nachzuzahlen. Je älter der Übertragende ist, desto geringer ist zwar diese vorgegeben Mindestlaufzeit, aber dafür sinkt auch der Multiplikator für den Kapitalwert.

Welchen Vorteil bietet der Nießbrauch auch bei kleineren Beträgen?

Gerade bei entfernteren Verwandten, unverheirateten Lebenspartnern oder Freunden ist die Freibetragsgrenze von 20.000 Euro schnell erreicht, da kann der frühzeitige Einsatz eines Nießbrauchdepots zusätzlichen Spielraum bringen. Zusätzlich kann es Hinterbliebene gerade in der ersten Trauerzeit vor gar nicht so seltenen Finanzlücken schützen. Denn bis ein Erbe geregelt ist, ist der Zugriff auf viele Gelder oft gar nicht oder nur beschränkt möglich. Bei einem Nießbrauchdepot ist das anders, die Einschränkungen enden mit dem Tod des Nießbrauchnehmers und der Depotinhaber kann ab diesem Zeitpunkt frei darüber verfügen.

Wann macht so eine Konstruktion keinen Sinn?

Nießbrauchdepots sind keine Werkzeuge, um die Nachfolge in letzter Minute zu regeln. Aber für eine weitblickende Nachfolgeplanung sind sie ein sehr gutes Mittel, um Vermögen steuergünstig weiterzugeben, die Erträge weiter zu genießen und die Beschenkten an die mit dem Kapital verbundene Verantwortung heranzuführen.

Nießbrauchdepots – wichtige Begriffe

Kapitalwert des Nießbrauchs

Wenn das Eigentum an einem Wertpapierdepot schenkungsweise übertragen, aber der Nießbrauch vorbehalten wird, reduziert das den Wert der Schenkung. Für die Berechnung wird der erwartete jährliche Ertrag mit einem vom Alter und Geschlecht des Schenkers abhängigen Vervielfältiger multipliziert und das Ergebnis vom Ausgangswert der Schenkung abgezogen.

Vervielfältiger

Der Vervielfältiger -oder Multiplikator wird genutzt, um den erwarteten jährlichen Wert des Nießbrauchs auf die wahrscheinliche Laufzeit hochzurechnen. Wie groß er ist, hängt von der verbleibenden statistischen Lebenserwartung in Bezug auf Alter und Geschlecht ab. In einem Alter von 50 liegt der Wert für Männer derzeit (Stand: 01.01.2023) bei 14,983 und für Frauen bei 15,734, entsprechend der unterschiedlichen Lebenserwartung von 30,25 bzw. 34,49 Jahren.

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