16. März 2025
3,7 Minuten

Freistellungsauftrag

Freistellungsauftrag: So sparen Anleger Steuern auf Kapitalerträge

Gerade in Zeiten steigender Zinsen und volatiler Märkte lohnt es sich, die eigenen Finanzen genau im Blick zu behalten. Ein kleines, aber wirkungsvolles Detail kann dabei helfen, unnötige Steuern zu vermeiden: der Freistellungsauftrag. Mit diesem Auftrag können Anleger Kapitalerträge bis zur gesetzlich festgelegten Grenze steuerfrei erhalten – ein einfacher Weg, um mehr Zinsen und Erträge zu behalten und effektiv zu sparen.

Seit der Erhöhung des Sparer-Pauschbetrags im Jahr 2023 auf 1.000 Euro pro Person bzw. 2.000 Euro für Ehepaare stellt sich vielen Anlegern die Frage, wie sie diesen Vorteil bestmöglich nutzen können. Doch oft werden Freistellungsaufträge entweder gar nicht oder fehlerhaft erteilt, sodass unnötige Steuerabzüge entstehen. In diesem Beitrag erklären wir, worauf es ankommt und wie Sie das Beste für sich herausholen.

Inhaltsverzeichnis

Was ist ein Freistellungsauftrag?

Ein Freistellungsauftrag ist eine Anweisung an das Kreditinstitut, Kapitalerträge bis zur Höhe des Freibetrags steuerfrei auszuzahlen. Ohne diesen Auftrag wird auf Zinsen, Dividenden und Kursgewinne automatisch die Abgeltungssteuer in Höhe von 25 % (zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer) einbehalten.

Warum ist der Freistellungsauftrag wichtig?

Mit einem korrekt erteilten Freistellungsauftrag stellen Anleger sicher, dass ihre Kapitalerträge bis zur Höhe des Sparer-Pauschbetrags steuerfrei bleiben. Das vermeidet unnötige Steuerzahlungen und reduziert den bürokratischen Aufwand bei der Steuererklärung.

Wie hoch ist der Sparer-Pauschbetrag?

Seit dem Jahr 2023 beträgt der Sparer-Pauschbetrag 1.000 Euro pro Person (vorher 801 Euro). Ehepaare können gemeinsam 2.000 Euro an Kapitalerträgen steuerfrei vereinnahmen, sofern sie einen gemeinschaftlichen Freistellungsauftrag erteilen.

Wie stellt man einen Freistellungsauftrag richtig?

  • Direkt beim Kreditinstitut beantragen: Banken und Broker bieten Online-Formulare oder Papierformulare an.
  • Verteilung auf mehrere Banken möglich: Der Gesamtbetrag darf 1.000 Euro (bzw. 2.000 Euro für Ehepaare) nicht überschreiten.
  • Aktualisierung bei Bedarf: Änderungen sind jederzeit möglich, z. B. wenn sich das Anlageverhalten ändert oder eine neue Bankverbindung hinzukommt.
  • Bescheinigung anfordern: Falls Kapitalertragsteuer abgeführt wurde, kann eine Bescheinigung vom Kreditinstitut helfen, die gezahlte Steuer beim Finanzamt zurückzufordern.

Häufige Fehler & Missverständnisse

  • Überschreiten der Gesamtgrenze: Wird der Freibetrag auf mehrere Banken verteilt, darf er in Summe nicht über 1.000 bzw. 2.000 Euro liegen. Sonst drohen Nachzahlungen.
  • Kein Freistellungsauftrag erteilt: Ohne Auftrag werden Steuern automatisch abgeführt, auch wenn der Freibetrag nicht ausgeschöpft ist.
  • Nicht rechtzeitig aktualisiert: Bei Konto- oder Bankwechsel sollte der Freistellungsauftrag überprüft werden.

Freistellungsauftrag und Steuererklärung

Falls der Sparer-Pauschbetrag nicht vollständig ausgeschöpft wurde und trotzdem Kapitalertragsteuer abgeführt wurde, kann diese über die Steuererklärung zurückgeholt werden. Dazu muss die Anlage KAP ausgefüllt und beim Finanzamt eingereicht werden. Hierfür kann das Kreditinstitut eine Bescheinigung über die gezahlte Steuer ausstellen.

Fazit

Ein Freistellungsauftrag ist schnell eingerichtet, spart bares Geld und sorgt dafür, dass Anleger den maximalen steuerlichen Vorteil nutzen. Wer regelmäßig seine Bankverbindungen überprüft und den Freistellungsauftrag anpasst, kann langfristig mehr Zinsen behalten und sparen.

Tipp: Wer Fragen dazu hat, wie er seinen Freistellungsauftrag optimal auf mehrere Banken verteilt oder welche Bescheinigungen erforderlich sind, sollte eine individuelle Beratung in Anspruch nehmen.

Freistellungsauftrag – den Überblick verloren? So behalten Sie die Kontrolle

Viele Anleger verlieren im Laufe der Jahre den Überblick darüber, bei welchen Banken Freistellungsaufträge in welcher Höhe hinterlegt wurden. Gerade bei mehreren Konten, Depots oder Banken ist die Gefahr groß, dass der Sparerpauschbetrag nicht ausgeschöpft oder – noch problematischer – versehentlich überschritten wird. Die Folge: unnötige Steuerabzüge, Nachzahlungen oder zusätzlicher Aufwand bei der Steuererklärung.

Um das zu vermeiden, empfiehlt es sich, einmal im Jahr eine Bestandsaufnahme durchzuführen:

  • Erfassen Sie alle aktiven Konten und Depots.
  • Prüfen Sie, ob ein Freistellungsauftrag vorliegt und in welcher Höhe.
  • Vergleichen Sie die Summen mit dem gültigen Sparerpauschbetrag (1.000 € pro Person bzw. 2.000 € bei gemeinsamer Veranlagung).
  • Aktualisieren oder widerrufen Sie veraltete oder überflüssige Aufträge bei Bedarf.

Noch einfacher geht es mit professioneller Unterstützung:
Als Vermögensverwalter behalten wir bei Mademann & Kollegen diese steuerlich relevanten Details für Sie im Blick. Wir analysieren bestehende Aufträge, koordinieren die optimale Aufteilung über Ihre Bankverbindungen hinweg und stellen sicher, dass alle Freibeträge sinnvoll genutzt werden. So vermeiden Sie unnötige Steuerlast – und gewinnen gleichzeitig mehr Klarheit und Struktur in Ihrer Finanzplanung.

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