30. August 2024
5,2 Minuten

Generalvollmacht, Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung: Wer soll für Sie entscheiden?

Viele Menschen machen sich Gedanken über Ihr Ableben, aber nur die wenigstens beschäftigen sich mit Situationen die auch bereits zu Lebzeiten eintreten können. In den vorherigen Artikeln haben wir die Grundlagen der Nachlassregelung vertieft und Sie mitgenommen auf die Reise ins Jenseits. Die Frage zu klären, wer räumt hinter mir auf, scheint für viele einfacher zu beantworten, als die Frage was passiert, wenn ich noch da bin, aber nicht mehr kann und wer vertritt dann meine Wünsche?

Viele können zwar eine Vertrauensperson benennen, die in einem solchen Fall alles regeln soll, jedoch gilt, dass eine schriftliche Festlegung in entsprechenden Vollmachten ratsam und empfehlenswert ist.

Dieses Thema vertiefen wir nun, indem wir uns mit den wesentlichen Unterschieden zwischen Generalvollmacht, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung befassen. Diese Dokumente sind unverzichtbar, um Ihre Interessen umfassend zu schützen und Ihre Wünsche im Ernstfall klar zu regeln.

Wichtige Unterschiede zwischen Generalvollmacht und Vorsorgevollmacht

Generalvollmacht und Vorsorgevollmacht, werden gerne miteinander verwechselt. Doch so ähnlich die Begriffe auch scheinen, so unterschiedlich sind deren Inhalte und Bedeutungen.

Es gilt folgende wichtige Unterschiede zu beachten:

Eine Vollmacht ist ein Vorsorgedokument, mit dem Sie einen oder mehrere persönliche Stellvertreter für fast alle Bereiche Ihres Lebens bevollmächtigen können. Die Stellvertreter können sich zum Beispiel um die folgenden Angelegenheiten kümmern: Ihre Finanzen, Ihre Post und Ihre Wohnung als auch Fragen, die Ihre Gesundheit betreffen. Berücksichtigen Sie jedoch, dass Sie zur Regelung der finanziellen Verhältnisse neben der Vorsorgevollmacht auch eine explizite Konto und Depotvollmacht erteilen müssen, damit ihr bevollmächtigte Person auch Auskunft bei der Bank erhalten und Aufträge erteilen kann.

Wichtig wird eine solche Vollmacht in Situationen, in denen Sie selbst nicht mehr entscheiden oder aktiv werden können; beispielsweise aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls. Häufig machen sich Menschen jedoch über das Verfassen einer Vorsorge- oder Generalvollmacht erst Gedanken, wenn Sie im Alltag tatsächlich Unterstützung benötigen.

Generalvollmacht: Umfassende Stellvertretung in allen Lebensbereichen

Als “Generalvollmacht” bezeichnet man ganz allgemein eine besonders umfassende Form der Vollmacht. Der oder die General-Bevollmächtigte(n) können Sie als Vollmachtgeber in allen rechtlichen und persönlichen Bereichen vertreten. Solch weitreichende Rechte bergen jedoch auch die Gefahr des Missbrauchs der Vollmacht. Daher sollte man allen Generalbevollmächtigten umfassend vertrauen können. Eine Generalvollmacht wird üblicherweise mit ihrer Aushändigung wirksam. Es können jedoch auch weitere Bedingungen oder zeitliche Begrenzungen festgelegt werden.

Eine Generalvollmacht ist grundsätzlich nur dann empfehlenswert, wenn Sie sich uneingeschränkt – also über akute Notfallsituationen hinaus – umfassend von einer bestimmten Person vertreten lassen wollen. Dies kann insbesondere hinsichtlich Vermögens- oder Geschäftsfragen sinnvoll sein. Hier ist jedoch meistens bei der Erstellung der Vollmacht anwaltliche Beratung zu empfehlen. Für bestimmte Bevollmächtigungen, beispielsweise zum Verkauf oder der Belastung von Immobilien bedarf es zusätzlich einer notariellen Beglaubigung oder Beurkundung.

Vorsorgevollmacht: Individuelle Regelung für spezifische Lebensbereiche

Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie „persönliche Stellvertreter“ für einzelne Bereiche Ihres Lebens bevollmächtigen, Entscheidungen für Sie zu treffen, wenn Sie es nicht (mehr) können.

Welche Rechte einer bevollmächtigten Person genau übertragen werden sollen, wird einzeln festgelegt. So sind Entscheidungsbefugnisse für Finanzen oder Ihre Wohnung und die Post denkbar. Aber auch die Entscheidung über gesundheitliche Fragen kann mit einer Vorsorgevollmacht übertragen werden. Es kommt also darauf an, für welche Situation Sie vorsorgen möchten.

Wenn Sie tatsächlich für alle Bereiche Ihres Lebens und unabhängig von einer (medizinischen) Notfallsituation einen oder mehrere Vertreter/ Kontakte benennen wollen, dann kann eine Generalvollmacht sinnvoll sein.

In den allermeisten Fällen hingegen ist eine Vorsorgevollmacht zu empfehlen. Mit ihr können die bevollmächtigten Personen Sie lediglich in den konkret festgelegten Lebensbereichen vertreten, die sie in der Vorsorgevollmacht benennen. Die Vorsorgevollmacht ist gegenüber der Generalvollmacht deutlich spezifischer und damit grundsätzlich “sicherer” gegenüber Missbrauch.

Es kann zudem ratsam sein, die Vorsorgevollmacht im Vorsorgeregister oder beim Betreuungsgericht zu hinterlegen.

Patientenverfügung: Selbstbestimmung in medizinischen Fragen

Die beste Vorsorgevollmacht (oder auch Generalvollmacht) kann eine wirksame Patientenverfügung niemals ersetzen.

Solange Sie selbst über medizinische Maßnahmen bestimmen können, dürfen Ärztinnen und Ärzte Sie nur behandeln, wenn Sie in die Behandlung zuvor eingewilligt haben. Wenn dies nicht mehr möglich ist, obliegt die Entscheidung darüber, ob eingewilligt wird oder nicht, grundsätzlich einer Vertreterin oder einem Vertreter. Sie können diese Entscheidung aber eben auch vorsorglich in einer Patientenverfügung treffen.

Dabei ist wichtig zu wissen, dass weder Ehepartner noch Kinder oder andere nahe Angehörige Sie im Falle ihrer eigenen Einwilligungsunfähigkeit in Gesundheitsangelegenheiten ohne Weiteres vertreten können. Angehörige können nur in zwei Fällen stellvertretend für Sie entscheiden oder Erklärungen abgeben: entweder aufgrund rechtsgeschäftlicher Vollmacht oder wenn sie gerichtlich bestellte Betreuer sind.

Mit einer Patientenverfügung hat der Gesetzgeber Ihnen ein Instrument an die Hand gegeben, mit dem Sie in jeder Phase ihres Lebens vorsorglich für den Fall der Fälle festlegen können, ob und inwieweit Sie in eine ärztliche Behandlung oder pflegerische Begleitung einwilligen oder diese ablehnen.

Eine Patientenverfügung ist für alle Beteiligten – Betreuer, Bevollmächtigte, Ärzte, Pflegepersonal oder Gerichte – verbindlich, soweit sie ihren Willen für eine konkrete Behandlungssituation klar erkennbar zum Ausdruck bringt.

Zusammenfassung

Generell empfehlen wir sich umfangreich mit der Vorsorge zu beschäftigen und präventive Maßnahmen, wie das erteilen von Vertretungsberechtigungen anzugehen. Es ist wichtig, dass Sie eine Vertrauensperson benennen, die Ihnen hilft Ihre Wünsche zu realisieren, wenn Sie selber es nicht mehr können. Als Vollmachtgeber können Sie diese Dokumente selbstverständlich jederzeit an Ihre individuellen Bedürfnisse anpassen.

Wir raten Ihnen in jedem Fall die Vorsorgedokumente rund um Ihre Gesundheit mit einem Arzt zu besprechen und die Dokumente juristisch prüfen zu lassen. Auch eine Beratung durch einen Notar kann hilfreich und sinnvoll sein.

Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung oder stellen Ihnen Kontakte zu unserem Expertennetzwerk bestehend aus Notaren, Rechtsanwälten sowie Ärzten her. Zögern Sie nicht Kontakt mit uns aufzunehmen und Ihre Angelegenheiten rund um das Thema Gesundheit und Finanzen zu besprechen.

Jens Poock, Vermögensverwalter & Testamentsvollstrecker bei Mademann & Kollegen