Gold Teil IV – Veräußerung und Steuern
Warum verkauft man überhaupt Gold
Im vierten Teil der Blogserie zum Thema Gold als Geldanlage möchte ich auf den Verkauf und das Thema Steuern eingehen.
Aber warum verkauft man Gold denn überhaupt? Dies kann dann der Fall sein, wenn:
- Um den steuerfreien Kursgewinn nach einem Jahr Haltedauer mitzunehmen, wenn z. B. die Preisentwicklung so stark war, dass kurzfristig eher mit einer schlechten Wertentwicklung zu rechnen ist
- Aus Diversifikationsgründen
- Weil es wieder Zinsen gibt und Gold keine Zinsen zahlt. Z. B. bei einer Änderung der Lebenssituation wie dem Rentenbeginn und damit verbunden die Aufbesserung der Rente durch ein passives Einkommen.
- Die Gründe für die Krisenwährung nicht mehr gegeben sind und man das Geld lieber anderweitig investieren möchte
Für den Verkauf empfehle ich ebenfalls einen Fachhändler vor Ort oder aber die Hausbank. Hier bekommt man einen oft fairen Preis.
Ein Verkauf an eine Privatperson ist zwar auch möglich, jedoch hat der Käufer kaum die Möglichkeit die Echtheit des Goldes zu prüfen. Und da es mittlerweile viel falsches Gold im Umlauf gibt, wird es schwierig, an Privatpersonen zu verkaufen und dann wahrscheinlich nur mit einem gewissen „Risikoabschlag“. Sie sollten in jedem Fall beim Kauf die Rechnung als Herkunftsnachweise aufgehoben haben, um diese dem privaten Käufer zeigen zu können.
Online würde ich das Gold unter keinen Umständen verkaufen.
Halten Sie auch nach dem Verkauf die Unterlagen von Kauf und Verkauf bereit. Es kann immer mal vorkommen, dass es hierzu z. B. vom Finanzamt Fragen gibt. Durch die Unterlagen können Sie nachweisen, dass Sie die Mindesthaltedauer für die Steuer eingehalten haben.
Was gilt es beim Thema Steuern/Versteuerung zu beachten:
Grundsätzlich handelt es sich bei einem Goldinvestment, welches man physisch besitzt, das dem Privatvermögen zugeordnet ist und nur gelegentlich veräußert wird, um ein sogenanntes „privates Veräußerungsgeschäft“. Wenn zwischen dem Kauf und Verkauf weniger als ein Jahr lag, sind Gewinne aus Veräußerungsgeschäften steuerpflichtig. Es gilt jedoch eine Freigrenze von 1.000 Euro pro Jahr. Nach einem Jahr Haltedauer sind die Gewinne dann in der Regel nicht mehr steuerpflichtig.
Tatsächlich werden mittlerweile auch ETC’s wie Xetra Gold steuerbefreit, wenn die Kriterien des privaten Veräußerungsgeschäftes eingehalten wurden und das ETC einen „physischen Auslieferungsanspruch“ verbrieft. Allerdings muss man sich die durch die Bank vorab abgeführte Abgeltungssteuer dann über die Steuererklärung zurückholen.
Jedoch rutschen manche Goldinvestoren, welche regelmäßig Gold physisch kaufen und veräußern, schnell in die Gewerblichkeit. Wenn also regelmäßig Verkäufe stattfinden kann es durchaus sein, dass das Finanzamt den gewerblichen Handel unterstellt.
Wenn Sie sich in diesem Bereich unsicher sind fragen Sie den Steuerberater und/oder Anwalt Ihres Vertrauens.
Daniel Mademann, Vermögensverwalter bei Mademann & Kollegen
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