Wie sicher ist mein Geld?
Welche Grenzen und Sicherheiten gibt es für mein Geld?
In der Europäischen Union zählt eine gesetzliche Einlagensicherung in Höhe von 100.000 EUR für alle Sichteinlagen (Girokonto, Tagesgelder und Wertpapiergegenkonten) und Spareinlagen (sämtliche Anlageformen) pro Einleger und pro Bank. Diese Sicherheit wird von den jeweiligen Staaten gewährleistet, die sie an die verschiedenen Einlagensicherungssysteme delegiert. So ist für private Banken beispielsweise die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB) zuständig. Sparkassen, Landesbanken, Landesbausparkassen und Genossenschaftsbanken sind nicht Mitglied in den gesetzlichen Entschädigungseinrichtungen. Sie stützen sich stattdessen auf eine sogenannte Institutssicherung. Nach dem Motto „Alle für einen“ springen die Mitglieder ein, falls eine Bank aus dem Verbund in Schwierigkeiten gerät.
Zusätzlich zur gesetzlichen Einlagensicherung bieten viele private Banken noch einen zweiten Topf mit größerem Schutzumfang an. Sie sind Mitglied im freiwilligen Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken (BdB). Dadurch sollen pro Kunde auch Guthaben oberhalb der gesetzlichen Einlagensicherung abgedeckt sein, je nach Größe der Bank bis zu einer unterschiedlichen Höhe.
Diese Konten dienen in unserem Haus nur zur Verrechnung, größere Beträge werden in anderen Anlageformen abgebildet.
Was ist mit Wertpapieren und Depots?
Grundsätzlich werden alle Wertpapiere in einem Depot von einer Bank zunächst treuhänderisch verwaltet/verwahrt. Bei den verschiedenen Anlageformen Aktien, Fonds, ETFs und Anleihen gibt es ein paar Unterschiede.
Die Aktie ist ein Sachwert und eine direkte Beteilung an einem Unternehmen. So lange das Unternehmen selbst nicht betroffen ist, wird der Aktienkurs bei besonderen Situationen reagieren, aber die Anlage selber nicht wertlos.
Bei Fonds handelt es sich um Sondervermögen bei den jeweiligen Fondsgesellschaften, so dass auch hier der Fondspreis sich bewegen wird, aber nicht wertlos ist. Zusätzlich ist das Risiko im Fonds durch ein Investment in mehrere Wertpapiere nochmals deutlich geringer als bei einem Einzelaktieninvestment.
ETFs (Exchange Traded Funds) gelten ebenfalls als Sondervermögen und reagieren auf die jeweiligen Ereignisse mit Kursveränderung, aber ein Totalverlust ist hier ebenfalls nicht möglich. Zusätzlich müssen ETFs mindestens 15 Werte beinhalten. Selbst bei nicht physisch hinterlegten ETFs dürfen nicht mehr als 10 Prozent Ausfall anfallen. Auch hier ist der Totalverlust ausgeschlossen.
Bei Anleihen ist es entscheidend welchen Emittenten/Unternehmen Geld geliehen wurde. Sofern das Unternehmen selbst nicht betroffen ist, besteht kein Risiko eines Totalverlustes. Der Kurs der jeweiligen Anleihe reagiert natürlich auch auf die aktuellen Ereignisse.
Diese vier Anlageklassen sind die von uns bevorzugten Anlageinstrumente, um das Geld, das Sie uns als Kunden anvertraut haben, zu investieren. Zusätzlich achten wir bei der Auswahl auf Qualitätskriterien und reagieren durch unser Verwaltungsmandat für Sie jederzeit sofern notwendig auf aktuelle Ereignisse. Das ist der große Vorteil unserer Dienstleistung gegenüber einer „normalen“ Bankberatung.
Sollten Sie Fragen haben, sprechen Sie uns gerne an!
- 2. Oktober 2024
Update November 2024: Donald Trump gewinnt erneut Donald Trump ist der nächste Präsident der Vereinigten Staaten. [...]
- 1. Juli 2024
Update Juli 2024 Auch in diesem Jahr wurden wir erneut von der Vermögensverwalter Studie der Capital mit 4 Sternen [...]
- 22. Mai 2024
Thomas Rößler schaut mit Geschäftsführer Guido Barthels von TBF Global Asset Management GmbH auf die [...]